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Wenn das Auto selbst lenkt: Wie weit ist die Schweiz beim automatisierten Fahren 2026 wirklich

business2026-08-24 · 3 min read · 53 reads

Seit 2025 hat die Schweiz einen klaren Rechtsrahmen fuer automatisiertes Fahren. Ich erklaere die drei erlaubten Anwendungsfaelle, den Stand der Pilotprojekte 2026 und warum der grosse Durchbruch auf der Autobahn noch auf sich warten laesst.

Ich schreibe seit vielen Jahren ueber Autos, Motoren und die grossen Umbrueche in der Mobilitaet, und kaum ein Thema fasziniert mich derzeit so sehr wie das automatisierte Fahren. Denn wir stehen an einem Punkt, an dem Science-Fiction und Strassenverkehrsrecht ploetzlich aufeinandertreffen, und genau das macht die aktuelle Lage in der Schweiz so spannend.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, selbstfahrende Autos seien noch reine Zukunftsmusik oder ein Thema fuer das Silicon Valley. Doch die Realitaet ist naeher, als die meisten denken, denn die Schweiz hat sich in den vergangenen Monaten leise, aber konsequent einen der klarsten Rechtsrahmen Europas fuer diese Technologie gegeben.

Der neue Rechtsrahmen

Konkret gilt seit Maerz 2025 eine eigene Verordnung ueber das automatisierte Fahren, die endlich klare Spielregeln schafft. Das ist deshalb so wichtig, weil ohne einen sauberen rechtlichen Rahmen weder Hersteller investieren noch Behoerden Bewilligungen erteilen koennen, und genau dieser Knoten ist nun in der Schweiz durchschlagen worden.

Die Verordnung definiert drei klar abgegrenzte Anwendungsfaelle, und ich finde diese Dreiteilung ausgesprochen durchdacht. Sie erlaubt nicht einfach pauschal das selbstfahrende Auto, sondern oeffnet die Tuer schrittweise und kontrolliert fuer genau jene Szenarien, in denen die Technik heute schon ausreichend beherrschbar und der Nutzen fuer die Allgemeinheit gross ist.

Der erste Fall ist der sogenannte Autobahnpilot. Lenkerinnen und Lenker duerfen dabei auf der Autobahn tatsaechlich das Lenkrad loslassen und die Haende vom Steuer nehmen, muessen aber jederzeit in der Lage sein, auf Aufforderung des Systems wieder einzugreifen. Es ist also noch kein Schlafen am Steuer, sondern eine ueberwachte Entlastung.

Der zweite Fall betrifft das automatisierte Parkieren ohne anwesende fahrende Person, allerdings nur in eigens dafuer signalisierten Parkhaeusern. Man steigt aus, das Fahrzeug sucht sich selbst den Platz. Der dritte und weitreichendste Fall erlaubt schliesslich den Einsatz voellig fuehrerloser Fahrzeuge, jedoch ausschliesslich auf behoerdlich genehmigten Strecken.

Wo automatisiertes Fahren schon getestet wird

Fahrerlose Shuttles und Assistenzsysteme ruecken naeher an den Alltag heran, doch bis zum vollstaendig selbstfahrenden Auto auf Schweizer Strassen bleibt noch einiges zu tun.
Fahrerlose Shuttles und Assistenzsysteme ruecken naeher an den Alltag heran, doch bis zum vollstaendig selbstfahrenden Auto auf Schweizer Strassen bleibt noch einiges zu tun.

Damit dieser Rechtsrahmen nicht nur Theorie auf dem Papier bleibt, hat das Bundesamt fuer Strassen, kurz ASTRA, bereits 2025 gemeinsam mit den Kantonen mehrere Pilotprojekte bewilligt. Genau hier wird aus abstrakten Paragrafen gelebte Praxis, und ich beobachte diese Versuche mit grossem Interesse, weil sie zeigen, was heute technisch wirklich moeglich ist.

Ein besonders spannendes Beispiel ist das iamo-Projekt im Furttal westlich von Zuerich. Dort sollen fahrerlose Shuttles nicht auf einem abgesperrten Testgelaende, sondern auf oeffentlichen Strassen als ganz normaler Teil des Verkehrs unterwegs sein, unterstuetzt vom ASTRA. Genau solche Alltagstests sind entscheidend, um Vertrauen in die Technik aufzubauen.

Solche Shuttle-Projekte haben aus meiner Sicht einen doppelten Wert. Einerseits liefern sie den Behoerden und Entwicklern wertvolle Daten unter echten Bedingungen mit Fussgaengern, Velofahrern und unberechenbarem Wetter. Andererseits gewoehnen sie die Bevoelkerung ganz praktisch an den Anblick von Fahrzeugen, in denen niemand mehr am Steuer sitzt.

Warum der grosse Durchbruch noch dauert

Bei aller Euphorie bleibe ich als Beobachter aber realistisch, denn zwischen erlaubter Technologie und verfuegbarer Technologie klafft noch eine Luecke. Derzeit ist in der Schweiz naemlich noch kein einziges Fahrzeug mit einem zugelassenen Autobahnpiloten-System auf dem Markt, obwohl die Verordnung diesen Anwendungsfall ausdruecklich vorsieht.

Der Grund dafuer ist ebenso simpel wie aufschlussreich: Das ASTRA steht dazu erst im Austausch mit den Herstellern. Der Gesetzgeber hat die Tuer also geoeffnet, doch nun sind die Autobauer am Zug, ihre Systeme zur Zulassung zu bringen. Regulierung und Industrie muessen hier im Gleichschritt gehen, und das braucht erfahrungsgemaess seine Zeit.

Ein Thema, das dabei ungeloest im Raum steht und mich besonders beschaeftigt, ist die Haftungsfrage. Wer traegt die Verantwortung, wenn das Auto selbst lenkt und trotzdem etwas passiert, der Halter, der Hersteller oder der Softwareanbieter? Diese Frage wird die Gerichte und die Versicherungen in den kommenden Jahren mit Sicherheit intensiv beschaeftigen.

Mein Fazit faellt dennoch klar positiv aus. Die Schweiz hat mit ihrem gestaffelten Rechtsrahmen einen klugen und typisch schweizerischen Mittelweg zwischen Innovationsfreude und Vorsicht gefunden. Der Weg zum vollstaendig selbstfahrenden Auto ist noch weit, aber die ersten und entscheidenden Schritte sind getan, und ich werde diese Entwicklung fuer euch weiter genau verfolgen.

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