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Das Aus vom Aus: Warum die EU ihr Verbrenner-Verbot für 2035 aufweicht

business2026-08-25 · 3 min read · 48 reads

Die EU-Kommission kippt das strikte Verbrenner-Verbot ab 2035 und ersetzt das Nullemissionsziel durch eine Reduktion von 90 Prozent. Plug-in-Hybride, Range-Extender und E-Fuels bleiben erlaubt. Was das für die Autobranche und die Schweiz bedeutet.

Die Debatte rund um das Auto der Zukunft drehte sich zuletzt vor allem um Ladeinfrastruktur, Feststoffbatterien, die Formel 1 und die wachsende Konkurrenz chinesischer Elektroautos. Doch nun sorgt eine politische Kehrtwende von grundlegender Bedeutung für Aufsehen, die den gesamten Fahrplan der Branche neu ordnet: Die Europäische Union weicht ihr lange geplantes Verbot für Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035 spürbar auf.

Für viele galt das Verbrenner-Aus 2035 als unumstösslicher Fixpunkt der europäischen Klima- und Verkehrspolitik. Umso bemerkenswerter ist es, dass die EU-Kommission diesen Kurs nun korrigiert. Der Schritt hat weitreichende Folgen, nicht nur für die grossen Autobauer, sondern auch für den eng mit dem EU-Markt verflochtenen Schweizer Fahrzeugmarkt.

Vom Verbot zum Reduktionsziel

Der Kern der Änderung ist grundlegend. Die Europäische Kommission hat das ursprünglich geplante Verbot für den Verkauf neuer Diesel- und Benzinfahrzeuge sowie Lieferwagen ab 2035 zurückgenommen. An seine Stelle tritt nun eine Verpflichtung für die Autohersteller, ihre CO2-Emissionen bis 2035 um 90 Prozent zu senken, statt der zuvor festgelegten hundertprozentigen Zielvorgabe.

Dieser scheinbar kleine Unterschied von zehn Prozentpunkten hat in der Praxis enorme Auswirkungen. Denn er bedeutet, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht vollständig aus den Verkaufsräumen verschwinden müssen, sondern in reduzierter Form weiterhin eine Rolle spielen dürfen, sofern die Gesamtbilanz der Flotten stimmt.

Damit rückt die EU von einem rein technologischen Verbot ab und setzt stärker auf ein ergebnisorientiertes Ziel. Nicht mehr die Antriebsart allein ist entscheidend, sondern die tatsächlich erreichte Emissionsreduktion, was den Herstellern deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Technologien lässt.

Was künftig erlaubt bleibt

Statt eines vollständigen Verbots gilt ab 2035 ein CO2-Reduktionsziel von 90 Prozent.
Statt eines vollständigen Verbots gilt ab 2035 ein CO2-Reduktionsziel von 90 Prozent.

Konkret profitiert von der neuen Regelung eine ganze Reihe von Antriebstechnologien. Der Industrie wird es erlaubt, auch über das Jahr 2035 hinaus Plug-in-Hybride, Range-Extender, Mild-Hybride sowie klassische Verbrenner-Fahrzeuge weiter zu produzieren, solange die vorgegebenen Emissionsziele insgesamt eingehalten werden.

Für die verbleibenden zehn Prozent an Emissionen sieht die Regelung besondere Kompensationsmöglichkeiten vor. Diese Lücke soll durch den Einsatz von CO2-armem, in der EU hergestelltem Stahl oder durch nachhaltige Kraftstoffe wie E-Fuels und Biokraftstoffe ausgeglichen werden, was neuen Technologien eine echte Perspektive eröffnet.

Gerade die ausdrückliche Anerkennung von E-Fuels ist ein wichtiges Signal. Diese synthetischen Kraftstoffe, die klimaneutral hergestellt werden können, galten lange als Nischenlösung, erhalten durch die neue Ausrichtung der EU nun aber einen offiziellen Platz im Werkzeugkasten der Dekarbonisierung des Verkehrs.

Der Druck der Industrie

Die Kehrtwende kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis massiven Drucks. Die EU-Kommission schlug die Lockerung des Verbots vor, nachdem sie intensivem Druck aus Deutschland, Italien und der gesamten europäischen Autobranche ausgesetzt war, die um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze fürchtete.

Hintergrund ist die schwierige Lage der etablierten Hersteller. Diese kämpfen zunehmend darum, gegen Tesla und die aufstrebenden chinesischen Elektroautobauer zu bestehen. Der Wunsch, weiterhin Plug-in-Hybride und Range-Extender verkaufen zu dürfen, ist damit auch ein Versuch, in einer harten Übergangsphase wirtschaftlich zu überleben.

Kritiker sehen in der Aufweichung hingegen ein gefährliches Signal für den Klimaschutz und die Planungssicherheit. Wer bereits massiv in die reine Elektromobilität investiert hat, könnte sich durch die nachträgliche Kursänderung benachteiligt fühlen, während die Debatte über den richtigen Weg neu entfacht wird.

Wie es weitergeht

Trotz der Ankündigung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, denn es folgen weitere politische Schritte. Die neu antretende zyprische EU-Ratspräsidentschaft wird ab Januar 2026 die politischen Verhandlungen vermitteln, und der Vorschlag muss anschliessend noch von den EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament gebilligt werden.

Für die Schweiz, deren Fahrzeugvorschriften traditionell eng an jene der EU angelehnt sind, ist diese Entwicklung von grosser Bedeutung. Die endgültige Ausgestaltung der Regeln wird mitentscheiden, welche Fahrzeuge in den kommenden Jahren auf Schweizer Strassen fahren und wie schnell die Elektromobilität hierzulande tatsächlich voranschreitet.

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